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Lexikon Wohnen: Mietvertrag, Kaution, Kauf

Kurze Erklärungen zu Begriffen, die bei Wohnungssuche, Mietvertrag, Kündigung und Wohnungskauf auftauchen.

Aufgeschlagenes Nachschlagewerk
Foto: Nothing Ahead / Pexels

Jeder Begriff steht auf einer eigenen Seite: zuerst die Antwort in einem Satz, dann Beispiele und der Bezug zur Praxis. So finden Sie schnell, was Kaltmiete von Warmmiete unterscheidet, was ein Übergabeprotokoll festhält oder wofür der Notar beim Wohnungskauf zuständig ist.

A

  • AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.
  • AuflassungsvormerkungDie Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis der Eigentumswechsel vollzogen ist.

B

  • BetriebskostenBetriebskosten sind die laufenden Kosten eines Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Versicherungen.
  • BauträgerEin Bauträger errichtet Gebäude und verkauft die Wohnungen selbst, wobei der Kaufpreis nach Baufortschritt gezahlt wird.
  • BaufinanzierungDie Baufinanzierung ist das Darlehen zum Kauf oder Bau einer Immobilie, das über Eigenkapital, Zinsbindung und Sicherheiten geregelt wird.
  • BefristungEine Befristung legt im Mietvertrag ein festes Enddatum fest, wobei die Gründe dafür in bestimmten Fällen gesetzlich vorgegeben sind.

C

  • CourtageCourtage ist die Maklerprovision, die beim Kauf oder bei der Vermittlung einer Wohnung anfällt und je nach Vertrag geteilt oder allein gezahlt wird.

E

  • ErbbaurechtDas Erbbaurecht erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen, gegen laufende Zahlungen an den Grundstückseigentümer.
  • EigenbedarfEigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters, eine vermietete Wohnung für sich oder nahe Angehörige selbst zu nutzen.
  • EnergieausweisDer Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes und muss bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden.
  • ErstbezugDer Erstbezug ist der erste Einzug in eine neu gebaute oder frisch sanierte Wohnung, der mit einer sorgfältigen Abnahme beginnen sollte.
  • EigentümerversammlungDie Eigentümerversammlung ist das Gremium der Wohnungseigentümer, das über Wirtschaftsplan, Abrechnung und Instandhaltung beschließt.
  • EigenkapitalEigenkapital sind die eigenen Mittel eines Käufers, die er in den Immobilienerwerb einbringt und die die Kreditsumme verringern.

G

  • GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
  • GemeinschaftseigentumGemeinschaftseigentum sind Gebäudeteile wie Dach, Fassade, tragende Wände und Treppenhaus, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören.
  • GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer ist eine Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt.
  • GenossenschaftswohnungEine Genossenschaftswohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei der Mieter in der Regel auch Mitglied mit Geschäftsanteil sind.
  • GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift der Eintragungen zu einem Grundstück oder einer Wohnung und zeigt Eigentümer und Belastungen.
  • GrundschuldDie Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung, meist ein Darlehen, eingetragen wird.
  • GrundbuchamtDas Grundbuchamt ist die Behörde, die das Grundbuch führt und Eintragungen vornimmt, meist bei den Amtsgerichten angesiedelt.

H

  • HeizkostenHeizkosten umfassen die Kosten für Wärme und Warmwasser, die in Mehrfamilienhäusern in der Regel nach Verbrauch abgerechnet werden.
  • HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.
  • HausverwaltungDie Hausverwaltung führt im Auftrag der Eigentümer die laufenden Geschäfte eines Gebäudes, etwa Abrechnung, Instandhaltung und Versammlungen.
  • HausordnungDie Hausordnung regelt das Zusammenleben im Gebäude, etwa Treppenhausreinigung, Ruhezeiten und Nutzung der Gemeinschaftsflächen.

I

  • IndexmieteDie Indexmiete passt sich an die Entwicklung eines amtlichen Preisindex an und wird nur entsprechend dessen Veränderung angehoben.
  • InstandhaltungsrücklageDie Instandhaltungsrücklage ist ein Anteil des Hausgelds, der für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum angespart wird.

K

  • KaltmieteDie Kaltmiete ist der Betrag für die reine Nutzung der Wohnung, ohne Heizung, Warmwasser und sonstige Betriebskosten.
  • KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind alle Zusatzkosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis, vor allem Steuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision.
  • KündigungsfristMieter müssen spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
  • KündigungDie Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden, und braucht für den Vermieter einen gesetzlichen Grund.
  • KautionskontoDas Kautionskonto ist ein separates Konto, auf dem der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegt.
  • KleinreparaturklauselDie Kleinreparaturklausel überträgt dem Mieter kleine Reparaturen bis zu einem im Vertrag festgelegten Einzelbetrag, sofern die Klausel wirksam ist.
  • KautionsrückzahlungDie Kautionsrückzahlung erfolgt nach dem Auszug, sobald die Abrechnung feststeht und keine offenen Forderungen gegen den Mieter bestehen.

L

  • LastenfreistellungDie Lastenfreistellung ist die Löschung oder Ablösung von Belastungen wie Grundschulden, damit der Käufer lastenfrei erwirbt.

M

  • MietkautionDie Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die höchstens drei Monatskaltmieten betragen darf.
  • MietspiegelDer Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen mit bestimmten Merkmalen in einer Gemeinde.
  • MietpreisbremseDie Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietungen auf einen Richtwert oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • MietmangelEin Mietmangel liegt vor, wenn die Wohnung vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht, etwa durch Schimmel oder einen Heizungsausfall.
  • MinderungDie Minderung ist die Kürzung der Miete, die der Mieter bei einem Mangel der Wohnung verlangen kann, weil die Nutzung eingeschränkt ist.
  • MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.
  • ModernisierungModernisierung umfasst bauliche Verbesserungen wie Wärmedämmung oder neue Fenster, die der Vermieter unter Bedingungen auf die Miete umlegen darf.
  • MieterhöhungEine Mieterhöhung ist die Anhebung der Miete, die der Vermieter nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und in begründeter Form verlangen kann.
  • MietschuldenfreiheitsbescheinigungDie Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt vom bisherigen Vermieter, dass keine offenen Mietzahlungen bestehen.
  • MietervereinDer Mieterverein ist ein Interessenverband für Mieter, der Mitglieder bei Fragen zu Miete, Kündigung und Mängeln berät und vertritt.

N

  • NebenkostenNebenkosten sind laufende Kosten einer Immobilie, die der Vermieter nach Mietvertrag auf den Mieter umlegen darf.
  • NebenkostenabrechnungDie Nebenkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung, mit der der Vermieter die tatsächlich entstandenen Kosten den Vorauszahlungen gegenüberstellt.
  • NotarDer Notar beurkundet Immobilienkaufverträge, ist dafür gesetzlich vorgeschrieben und beantragt die Eintragung im Grundbuch.

S

  • StaffelmieteBei der Staffelmiete werden im Mietvertrag feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart.
  • SondereigentumSondereigentum sind die Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Eigentümer alleine gehören, vor allem die Räume der Wohnung.
  • SchönheitsreparaturenSchönheitsreparaturen sind Maßnahmen wie Streichen und Tapezieren innerhalb der Wohnung, die der Mieter nur übernimmt, wenn der Vertrag das wirksam regelt.
  • Schufa-AuskunftDie Schufa-Auskunft ist eine Bonitätsübersicht, die Vermieter oft als Nachweis der Zahlungsfähigkeit verlangen.
  • SozialwohnungEine Sozialwohnung ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, deren Miete und Belegung für eine bestimmte Zeit gebunden sind.
  • SonderumlageEine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige Zahlung der Eigentümer, wenn unerwartete Kosten nicht aus der Rücklage gedeckt werden können.
  • SchlüsselrückgabeDie Schlüsselrückgabe ist die vollständige Übergabe aller Schlüssel bei Auszug, die als Nachweis für das Ende der Nutzung dient.

T

  • TeilungserklärungDie Teilungserklärung begründet Wohnungseigentum und legt fest, welche Teile einer Immobilie Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.

U

  • ÜbergabeprotokollDas Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Wohnung bei Einzug oder Auszug und wird von beiden Seiten unterschrieben.
  • UntermieteBei der Untermiete überlässt der Mieter die Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten, was in der Regel die Zustimmung des Vermieters braucht.

V

  • VermieterwechselBeim Vermieterwechsel tritt der neue Eigentümer in das bestehende Mietverhältnis ein, und die Kaution geht auf ihn über.
  • VorkaufsrechtEin Vorkaufsrecht berechtigt einen Berechtigten, eine Immobilie zu den Bedingungen eines Kaufvertrags mit einem Dritten selbst zu erwerben.
  • VergleichsmieteDie ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde üblicherweise verlangt wird.

W

  • WarmmieteDie Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete und allen Nebenkosten einschließlich Heizung und Warmwasser zusammen.
  • WohnungseigentumWohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung zusammen mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes.
  • WohnungsübergabeDie Wohnungsübergabe ist die Rückgabe der Wohnung bei Auszug mit Schlüsseln, Zählerständen und einer gemeinsamen Besichtigung.
  • WohnberechtigungsscheinDer Wohnberechtigungsschein berechtigt Haushalte mit geringem Einkommen, eine geförderte Sozialwohnung zu mieten.
  • WohnsitzanmeldungDie Wohnsitzanmeldung ist die Pflicht, nach einem Einzug den neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu registrieren.
  • WohnflächeDie Wohnfläche ist die nach einer festen Verordnung berechnete Fläche einer Wohnung, die Grundlage für Miete und Vergleiche ist.
  • WohngeldWohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, beantragt bei der zuständigen Wohngeldstelle.
  • WirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan ist die Vorausschau der Eigentümergemeinschaft auf Einnahmen und Ausgaben, auf deren Grundlage das Hausgeld berechnet wird.
  • WohnrechtEin Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.

Z

  • ZweckentfremdungZweckentfremdung ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke, etwa als Ferienwohnung, die in manchen Städten genehmigungspflichtig ist.