Erklärt
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis der Eigentumswechsel vollzogen ist.
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich an Dritte überträgt oder belastet, ohne dass der Käufer das bemerken könnte. Eingetragen wird sie nach der notariellen Beurkundung.
Für Käufer ist die Vormerkung oft die Voraussetzung dafür, dass Zahlungen erst nach ihrer Eintragung erfolgen. Sie schützt den Erwerb, ersetzt aber nicht die spätere Eintragung des Eigentums. Ein Notar überwacht den Ablauf und kümmert sich um die Anträge. Die Vormerkung wird vom Grundbuchamt eingetragen und bleibt bestehen, bis der Eigentumswechsel vollzogen ist.
Verwandte Begriffe
- AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.
- GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
- BauträgerEin Bauträger errichtet Gebäude und verkauft die Wohnungen selbst, wobei der Kaufpreis nach Baufortschritt gezahlt wird.