Erklärt
Mieterhöhung
Eine Mieterhöhung ist die Anhebung der Miete, die der Vermieter nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und in begründeter Form verlangen kann.
Eine Mieterhöhung ist die Anhebung der Miete durch den Vermieter. Sie ist nicht frei möglich, sondern an gesetzliche Voraussetzungen gebunden, etwa an die ortsübliche Vergleichsmiete oder an eine im Vertrag vereinbarte Staffel. Das Verlangen muss schriftlich begründet werden und darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten.
Der Mieter muss die Erhöhung nicht sofort akzeptieren. Er kann die Begründung prüfen, einen Mietspiegel heranziehen und gegebenenfalls Rat beim Mieterverein suchen. Zustimmen kann er nur ausdrücklich, und die erhöhte Miete ist erst ab dem angegebenen Zeitpunkt fällig. Vor der Zustimmung sollte man die Mieterhöhung mit einem Mietspiegel und ähnlichen Angeboten vergleichen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Verwandte Begriffe
- MietspiegelDer Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen mit bestimmten Merkmalen in einer Gemeinde.
- StaffelmieteBei der Staffelmiete werden im Mietvertrag feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart.
- IndexmieteDie Indexmiete passt sich an die Entwicklung eines amtlichen Preisindex an und wird nur entsprechend dessen Veränderung angehoben.