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Wohnungsfieber
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Erklärt

Minderung

Die Minderung ist die Kürzung der Miete, die der Mieter bei einem Mangel der Wohnung verlangen kann, weil die Nutzung eingeschränkt ist.

Die Minderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der die Nutzung beeinträchtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Einschränkung, nicht nach einem festen Satz. Sie setzt in der Regel voraus, dass der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde.

Wer mindert, sollte vorsichtig vorgehen, denn eine zu hohe Kürzung kann als Zahlungsverzug gewertet werden. Eine begründete Mängelanzeige und die schriftliche Ankündigung der Minderung sind deshalb wichtig. Im Streitfall hilft die Beratung durch einen Mieterverein, die passende Höhe zu finden. Wer die Minderung schriftlich ankündigt und den Mangel laufend dokumentiert, hat im Streitfall deutlich bessere Karten.

Verwandte Begriffe

  • MietmangelEin Mietmangel liegt vor, wenn die Wohnung vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht, etwa durch Schimmel oder einen Heizungsausfall.
  • MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.
  • MietervereinDer Mieterverein ist ein Interessenverband für Mieter, der Mitglieder bei Fragen zu Miete, Kündigung und Mängeln berät und vertritt.