Erklärt
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht berechtigt einen Berechtigten, eine Immobilie zu den Bedingungen eines Kaufvertrags mit einem Dritten selbst zu erwerben.
Ein Vorkaufsrecht ist ein Recht, das es einer berechtigten Person erlaubt, eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen, die ein Dritter mit dem Eigentümer vereinbart hat. Es kann gesetzlich bestehen, etwa bei bestimmten Gemeinden, oder vertraglich vereinbart sein. Eingetragen wird es im Grundbuch.
Für Käufer kann ein Vorkaufsrecht den Erwerb unsicher machen, bis die Frist abgelaufen oder verzichtet ist. Der Verkäufer muss den Vertrag oft unter dem Vorbehalt schließen, dass das Recht nicht ausgeübt wird. Ein Notar klärt, ob Vorkaufsrechte bestehen, und holt gegebenenfalls Verzichtserklärungen ein. Ein Notar kann Verzichtserklärungen einholen, sodass der Verkauf zügig und ohne Unsicherheit abgeschlossen werden kann.
Verwandte Begriffe
- GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
- ErbbaurechtDas Erbbaurecht erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen, gegen laufende Zahlungen an den Grundstückseigentümer.
- NotarDer Notar beurkundet Immobilienkaufverträge, ist dafür gesetzlich vorgeschrieben und beantragt die Eintragung im Grundbuch.