Erklärt
Kleinreparaturklausel
Die Kleinreparaturklausel überträgt dem Mieter kleine Reparaturen bis zu einem im Vertrag festgelegten Einzelbetrag, sofern die Klausel wirksam ist.
Die Kleinreparaturklausel ist eine Vertragsregel, nach der der Mieter kleinere Reparaturen an Gegenständen in der Wohnung selbst bezahlt, etwa Wasserhähne, Rollläden oder Türschlösser. Die Pflicht ist auf einen Einzelbetrag und eine Gesamtsumme pro Jahr begrenzt, die im Vertrag festgelegt sein muss. Ohne diese Begrenzung ist die Klausel meist unwirksam.
Mieter sollten darauf achten, ob der Vertrag Abzugsgrenzen nennt und ob die Klausel überhaupt wirksam formuliert ist. Reparaturen an Heizung oder Leitungen sind in der Regel Sache des Vermieters. Wer eine Rechnung zahlen soll, sollte die Notwendigkeit und den Betrag prüfen.
Verwandte Begriffe
- SchönheitsreparaturenSchönheitsreparaturen sind Maßnahmen wie Streichen und Tapezieren innerhalb der Wohnung, die der Mieter nur übernimmt, wenn der Vertrag das wirksam regelt.
- MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.
- MietmangelEin Mietmangel liegt vor, wenn die Wohnung vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht, etwa durch Schimmel oder einen Heizungsausfall.