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Staffelmiete

Bei der Staffelmiete werden im Mietvertrag feste Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten vereinbart.

Bei der Staffelmiete vereinbaren Vermieter und Mieter im Mietvertrag, dass die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um feste Beträge steigt. Die Erhöhungen stehen damit schon bei Vertragsabschluss fest und müssen nicht einzeln begründet werden. Sie sind eine Alternative zur Erhöhung nach Vergleichsmiete.

Für Mieter ist wichtig, die Staffeln genau zu lesen und in den eigenen Finanzplan zu übernehmen. Eine Staffelmiete kann dazu führen, dass die Warmmiete nach einigen Jahren deutlich über dem heutigen Stand liegt. Wer eine Wohnung mit Staffelmiete mietet, sollte deshalb den künftigen Monatsbetrag ausrechnen, bevor er unterschreibt. Bei der Prüfung hilft ein einfacher Tabellenplan mit allen Erhöhungsterminen, damit keine Staffel überraschend wirkt.

Verwandte Begriffe

  • IndexmieteDie Indexmiete passt sich an die Entwicklung eines amtlichen Preisindex an und wird nur entsprechend dessen Veränderung angehoben.
  • MieterhöhungEine Mieterhöhung ist die Anhebung der Miete, die der Vermieter nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und in begründeter Form verlangen kann.
  • MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.