Erklärt
Kautionsrückzahlung
Die Kautionsrückzahlung erfolgt nach dem Auszug, sobald die Abrechnung feststeht und keine offenen Forderungen gegen den Mieter bestehen.
Die Kautionsrückzahlung ist die Rückgabe der Mietkaution nach Ende des Mietverhältnisses. Der Vermieter darf nur Beträge einbehalten, die auf offenen Forderungen beruhen, etwa für Mietrückstände oder Schäden über den üblichen Gebrauch hinaus. Eine Frist für die Abrechnung ist im Gesetz nicht starr festgelegt, sondern orientiert sich an der Zeit, die für die Prüfung angemessen ist.
Mieter sollten die Abrechnung genau prüfen und jeden Abzug schriftlich nachfragen. Belege, Übergabeprotokoll und Fotos helfen bei Streit. Zinsen auf die Kaution sind, wenn vereinbart, ebenfalls zurückzuzahlen. Wer nach einer angemessenen Zeit noch keine Abrechnung erhalten hat, sollte schriftlich eine Frist setzen und die Forderung dokumentieren.
Verwandte Begriffe
- MietkautionDie Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die höchstens drei Monatskaltmieten betragen darf.
- WohnungsübergabeDie Wohnungsübergabe ist die Rückgabe der Wohnung bei Auszug mit Schlüsseln, Zählerständen und einer gemeinsamen Besichtigung.
- KautionskontoDas Kautionskonto ist ein separates Konto, auf dem der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegt.