Erklärt
Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen sind Maßnahmen wie Streichen und Tapezieren innerhalb der Wohnung, die der Mieter nur übernimmt, wenn der Vertrag das wirksam regelt.
Schönheitsreparaturen sind Arbeiten wie Streichen, Tapezieren und das Lackieren von Türen und Fenstern im Inneren der Wohnung. Sie sollen den optischen Zustand erhalten. Ob der Mieter sie tragen muss, regelt der Mietvertrag, und die Klausel ist nicht immer wirksam.
Viele Formulierungen sind unwirksam, etwa wenn starre Fristen gelten oder der Mieter unrenoviert übernehmen muss. Deshalb lohnt es sich, den Zustand bei Einzug genau zu dokumentieren, mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Bei Auszug entscheidet dann oft die Frage, wer den Ausgangszustand nachweisen kann. Wer ausziehen muss, sollte vor der Übergabe klären, welche Arbeiten wirklich fällig sind und welche nach dem Vertrag entfallen.
Verwandte Begriffe
- ÜbergabeprotokollDas Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Wohnung bei Einzug oder Auszug und wird von beiden Seiten unterschrieben.
- KleinreparaturklauselDie Kleinreparaturklausel überträgt dem Mieter kleine Reparaturen bis zu einem im Vertrag festgelegten Einzelbetrag, sofern die Klausel wirksam ist.
- WohnungsübergabeDie Wohnungsübergabe ist die Rückgabe der Wohnung bei Auszug mit Schlüsseln, Zählerständen und einer gemeinsamen Besichtigung.