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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist die Behörde, die das Grundbuch führt und Eintragungen vornimmt, meist bei den Amtsgerichten angesiedelt.

Das Grundbuchamt ist die Behörde, die die Grundbücher führt und Eintragungen vornimmt. In vielen Bundesländern ist es bei den Amtsgerichten angesiedelt. Es prüft die Anträge formal und trägt Eigentumswechsel, Grundschulden und Vormerkungen ein.

Beim Immobilienkauf wird das Grundbuchamt in der Regel über den Notar eingeschaltet, der die Anträge einreicht. Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern, deshalb sollte man Termine mit Finanzierung und Übergabe frühzeitig abstimmen. Auskünfte und Einsicht erhält man bei berechtigtem Interesse. Wer den Stand eines Antrags wissen will, kann beim Notar nachfragen, da dieser meist den Verfahrensstand kennt.

Verwandte Begriffe

  • GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
  • GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift der Eintragungen zu einem Grundstück oder einer Wohnung und zeigt Eigentümer und Belastungen.
  • AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.