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Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung, meist ein Darlehen, eingetragen wird.

Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wird und ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung dient. Anders als die Hypothek ist sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Banken verlangen sie häufig bei Immobilienkrediten, damit sie im Notfall das Objekt verwerten können.

Beim Verkauf einer Immobilie muss eine bestehende Grundschuld in der Regel gelöscht oder abgelöst werden. Käufer sollten prüfen, welche Grundschulden eingetragen sind und ob sie auf ihre eigene Finanzierung übertragen werden. Die Abstimmung mit der Bank ist dabei ein zentraler Schritt. Eine Grundschuld ist bei Löschung nach dem Verkauf nicht mehr relevant, sie muss aber vorher ausdrücklich gelöscht werden.

Verwandte Begriffe

  • BaufinanzierungDie Baufinanzierung ist das Darlehen zum Kauf oder Bau einer Immobilie, das über Eigenkapital, Zinsbindung und Sicherheiten geregelt wird.
  • LastenfreistellungDie Lastenfreistellung ist die Löschung oder Ablösung von Belastungen wie Grundschulden, damit der Käufer lastenfrei erwirbt.
  • GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.