Erklärt
Mietkaution
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die höchstens drei Monatskaltmieten betragen darf.
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, mit der der Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern kann. Sie darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Der Mieter kann sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten, wie es das BGB in § 551 vorsieht.
Der Vermieter muss die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, in der Regel auf einem Kautionskonto mit Sperrvermerk. Der Mieter sollte den Eingang schriftlich bestätigen lassen und die Anlage prüfen. Nach dem Auszug wird die Kaution zurückgezahlt, sobald die Abrechnung feststeht und keine offenen Forderungen bestehen. Wer die Kaution nicht in Teilzahlungen erbringen möchte, kann sie auch sofort und in einer Summe überweisen, sofern das vereinbart ist.
Verwandte Begriffe
- KautionskontoDas Kautionskonto ist ein separates Konto, auf dem der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anlegt.
- KautionsrückzahlungDie Kautionsrückzahlung erfolgt nach dem Auszug, sobald die Abrechnung feststeht und keine offenen Forderungen gegen den Mieter bestehen.
- KaltmieteDie Kaltmiete ist der Betrag für die reine Nutzung der Wohnung, ohne Heizung, Warmwasser und sonstige Betriebskosten.