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Rechner für Mieter

Kündigungsfrist Wohnung berechnen

Datum der Kündigung eintragen: Der Rechner zeigt den letzten Tag des Mietverhältnisses und den spätesten Zugangstag für Ihren Wunsch-Auszug.

Kalender und Stift auf einem Holztisch
Foto: RDNE Stock project / Pexels



Bitte ein Eingangsdatum eintragen.

Verwendete Werte

Zugangsgrenze
dritter Werktag eines Kalendermonats (Montag bis Freitag; der Samstag zählt dabei nicht)
Mietende bei rechtzeitigem Zugang
Ablauf des übernächsten Monats
Form
schriftlich mit Unterschrift
Quelle
§ 573c Abs. 1 und § 568 BGB (gesetze-im-internet.de); Samstagsregel nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Hinweis: Im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsverzichte oder ein Zeitmietvertrag können abweichen. Gesetzliche Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht; im Zweifel stellen Sie früher zu. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung.

So rechnet das Tool

Das Tool nutzt die gesetzliche Frist für Mieter: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, das Mietverhältnis endet mit Ablauf des übernächsten Monats. Beim Zählen der Werktage gelten Montag bis Freitag; der Samstag zählt dabei nicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

Geht die Kündigung erst später im Monat zu, verschiebt sich das Ende um einen Monat. Zählen Sie das Datum des Zugangs, nicht des Absendens.

Grenzen des Rechners

Gesetzliche Feiertage berücksichtigt der Rechner nicht. Fällt ein Feiertag auf einen der ersten Werktage, kann der dritte Werktag einen Tag später liegen; im Zweifel stellen Sie früher zu. Vereinbarte Kündigungsverzichte, Zeitmietverträge oder abweichende Regeln im Vertrag ändern das Ergebnis.

FAQ

Zählt der Samstag bei der Kündigungsfrist als Werktag?

Für die Zugangsfrist bis zum dritten Werktag zählt der Samstag laut Bundesgerichtshof nicht mit. Der Rechner zählt Montag bis Freitag.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Die Kündigung der Wohnung braucht die Schriftform mit Unterschrift (§ 568 BGB); eine E-Mail genügt nicht.

Zählt das Absendedatum oder der Zugang?

Der Zugang beim Vermieter. Tragen Sie deshalb das Datum ein, an dem das Schreiben dort ankommt.

Gilt das Ergebnis immer?

Nein. Kündigungsverzicht, Zeitmietvertrag oder abweichende Vereinbarungen im Vertrag können Frist und Mietende ändern.