Erklärt
Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietungen auf einen Richtwert oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Neuvermietungen begrenzt. Die Miete darf danach nur bis zu einem bestimmten Aufschlag über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder legen fest, welche Gemeinden als angespannt gelten.
Es gibt Ausnahmen, etwa bei umfassend modernisierten Wohnungen oder bei der ersten Vermietung nach einem Neubau. Mieter sollten die Ausgangsmiete des Vormieters prüfen und die Rüge zu viel gezahlter Miete rechtzeitig und schriftlich erheben. Eine verlässliche Auskunft gibt der Mieterverein oder eine Beratungsstelle vor Ort. Die Rüge muss schriftlich erfolgen und benennen, welcher Betrag als zu hoch gilt, damit der Vermieter den Anspruch prüfen kann.
Verwandte Begriffe
- VergleichsmieteDie ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde üblicherweise verlangt wird.
- MietspiegelDer Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen mit bestimmten Merkmalen in einer Gemeinde.
- MietervereinDer Mieterverein ist ein Interessenverband für Mieter, der Mitglieder bei Fragen zu Miete, Kündigung und Mängeln berät und vertritt.