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Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde üblicherweise verlangt wird.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in derselben Gemeinde üblicherweise gezahlt wird. Maßstab sind Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr. Sie dient als Grundlage für Mieterhöhungen und als Vergleichswert bei der Mietpreisbremse.

Ermittelt wird die Vergleichsmiete meist über den Mietspiegel oder über Vergleichswohnungen mit ähnlichen Merkmalen. Mieter können prüfen, ob ihre Miete darüber liegt, und Vermieter müssen ihre Forderung nachvollziehbar belegen. Da sich Märkte wandeln, ist der Wert nie dauerhaft gleich. Unterschiede bei Ausstattung und Lage wirken sich deutlich auf die Vergleichsmiete aus und sollten genau erfasst werden.

Verwandte Begriffe

  • MietspiegelDer Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen mit bestimmten Merkmalen in einer Gemeinde.
  • MietpreisbremseDie Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietungen auf einen Richtwert oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • MieterhöhungEine Mieterhöhung ist die Anhebung der Miete, die der Vermieter nur unter gesetzlichen Voraussetzungen und in begründeter Form verlangen kann.