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Erklärt

Hausverwaltung

Die Hausverwaltung führt im Auftrag der Eigentümer die laufenden Geschäfte eines Gebäudes, etwa Abrechnung, Instandhaltung und Versammlungen.

Die Hausverwaltung übernimmt im Auftrag der Eigentümer die laufenden Aufgaben eines Gebäudes. Dazu gehören die Betriebskostenabrechnung, die Organisation von Reparaturen, die Vorbereitung der Eigentümerversammlung und die Kontrolle der Finanzen. In Mietshäusern ist sie oft die direkte Ansprechpartnerin für Mieter.

Mieter sollten wissen, wer für ihr Gebäude zuständig ist und wie Mängel gemeldet werden. Die Hausverwaltung muss Abrechnungen nachvollziehbar erstellen und Belege bereitstellen. Bei wiederholten Problemen hilft oft eine schriftliche Beschwerde mit Fristsetzung, bevor der Eigentümer eingeschaltet wird. Wer einen Konflikt mit der Verwaltung hat, sollte zunächst das Gespräch suchen und das Ergebnis schriftlich festhalten.

Verwandte Begriffe

  • BetriebskostenBetriebskosten sind die laufenden Kosten eines Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Versicherungen.
  • EigentümerversammlungDie Eigentümerversammlung ist das Gremium der Wohnungseigentümer, das über Wirtschaftsplan, Abrechnung und Instandhaltung beschließt.
  • HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.