Erklärt
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, beantragt bei der zuständigen Wohngeldstelle.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Miete oder die Belastung für selbst genutztes Wohneigentum zu tragen. Berechnet wird es nach Einkommen, Haushaltsgröße und einer anerkannten Miete. Es wird bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt.
Wer einen Antrag stellt, sollte Mietvertrag, Einkommensnachweise und die Warmmiete bereitlegen. Da der Anspruch sich ändern kann, lohnt sich eine erneute Prüfung bei Einkommensveränderungen. Die Behörde berät zu den Voraussetzungen und zum Ablauf. Auch Studierende und Auszubildende können unter Umständen Anspruch haben, wenn ihre Förderung nicht ausreicht, die Wohnkosten zu decken.
Verwandte Begriffe
- WohnberechtigungsscheinDer Wohnberechtigungsschein berechtigt Haushalte mit geringem Einkommen, eine geförderte Sozialwohnung zu mieten.
- SozialwohnungEine Sozialwohnung ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, deren Miete und Belegung für eine bestimmte Zeit gebunden sind.
- WarmmieteDie Warmmiete setzt sich aus Kaltmiete und allen Nebenkosten einschließlich Heizung und Warmwasser zusammen.