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Erklärt

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen, gegen laufende Zahlungen an den Grundstückseigentümer.

Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Der Grundstückseigentümer behält das Land, der Erbbauberechtigte zahlt dafür einen laufenden Erbbauzins. Das Recht ist zeitlich befristet und wird im Grundbuch eingetragen.

Für Käufer ist wichtig, dass ihnen nicht das Grundstück gehört. Banken finanzieren Erbbaurechte oft anders als Volleigentum, und bei Ablauf der Laufzeit ist eine Verlängerung oder Entschädigung zu klären. Wer ein Erbbaurecht erwirbt, sollte die Vertragslaufzeit, den Erbbauzins und die Anpassungsklauseln genau prüfen. Wer ein Erbbaurecht erwägt, sollte die Konditionen mit dem Grundstückseigentümer vorab schriftlich festhalten und die Ablaufregeln klären lassen.

Verwandte Begriffe

  • GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
  • GrundschuldDie Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück als Sicherheit für eine Forderung, meist ein Darlehen, eingetragen wird.
  • VorkaufsrechtEin Vorkaufsrecht berechtigt einen Berechtigten, eine Immobilie zu den Bedingungen eines Kaufvertrags mit einem Dritten selbst zu erwerben.