Erklärt
Untermiete
Bei der Untermiete überlässt der Mieter die Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten, was in der Regel die Zustimmung des Vermieters braucht.
Bei der Untermiete überlässt der Hauptmieter seine Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten, der dafür an ihn zahlt. Der Hauptmieter bleibt dem Vermieter gegenüber verantwortlich. Die Untervermietung braucht in der Regel die Erlaubnis des Vermieters, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
Für Untermieter ist wichtig, dass ihr Vertrag nicht direkt mit dem Eigentümer besteht. Endet das Hauptmietverhältnis, endet meist auch die Untermiete. Wer untervermieten will, sollte vorab schriftlich die Zustimmung einholen und die Hausordnung an den Untermieter weitergeben. Der Untermieter sollte sich vorab Auskunft über Kündigungsrechte und die Kaution des Hauptmieters geben lassen.
Verwandte Begriffe
- MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.
- KündigungDie Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden, und braucht für den Vermieter einen gesetzlichen Grund.
- HausordnungDie Hausordnung regelt das Zusammenleben im Gebäude, etwa Treppenhausreinigung, Ruhezeiten und Nutzung der Gemeinschaftsflächen.