Erklärt
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum sind Gebäudeteile wie Dach, Fassade, tragende Wände und Treppenhaus, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören.
Gemeinschaftseigentum sind die Teile eines Gebäudes, die nicht einzelnen Eigentümern gehören, sondern allen gemeinsam. Dazu gehören typischerweise Dach, Fassade, Fundament, tragende Wände, Treppenhaus, Aufzug und Hauptleitungen. Für deren Instandhaltung ist die Eigentümergemeinschaft zuständig.
Käufer sollten wissen, dass große Reparaturen am Dach oder an der Fassade die Gemeinschaft betreffen und über Sonderumlagen finanziert werden können. Ein Blick in den Instandhaltungsplan und in die Versammlungsprotokolle zeigt, ob solche Maßnahmen bereits geplant oder beschlossen sind. Das ist beim Kaufpreis oft der entscheidende Punkt. Schäden am Gemeinschaftseigentum muss die Gemeinschaft grundsätzlich beheben, nicht der einzelne Eigentümer, sofern sie nicht selbst verursacht wurden.
Verwandte Begriffe
- SondereigentumSondereigentum sind die Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Eigentümer alleine gehören, vor allem die Räume der Wohnung.
- HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.
- EigentümerversammlungDie Eigentümerversammlung ist das Gremium der Wohnungseigentümer, das über Wirtschaftsplan, Abrechnung und Instandhaltung beschließt.