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Wohnungsfieber
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Erklärt

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.

Der Mietvertrag ist die Vereinbarung, mit der Vermieter und Mieter ein Wohnverhältnis begründen. Er nennt die Vertragsparteien, die Wohnung, die Kaltmiete, die Nebenkosten, die Kaution und die Kündigungsregeln. Für Mietverträge über längere Zeit ist die Schriftform wichtig, damit alle Abreden nachweisbar bleiben.

Vor der Unterschrift lohnt sich ein genauer Blick auf Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Haustieren und Untervermietung. Unklare oder unwirksame Formulierungen gehen im Streitfall nicht immer zulasten des Mieters, deshalb sollte man Unsicherheiten vor Vertragsabschluss ansprechen. Ein Vertragsexemplar gehört in die eigenen Unterlagen. Nebenabreden sollten schriftlich in den Vertrag übernommen werden, da mündliche Zusagen im Streitfall schwer zu beweisen sind.

Verwandte Begriffe

  • KaltmieteDie Kaltmiete ist der Betrag für die reine Nutzung der Wohnung, ohne Heizung, Warmwasser und sonstige Betriebskosten.
  • UntermieteBei der Untermiete überlässt der Mieter die Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten, was in der Regel die Zustimmung des Vermieters braucht.
  • BefristungEine Befristung legt im Mietvertrag ein festes Enddatum fest, wobei die Gründe dafür in bestimmten Fällen gesetzlich vorgegeben sind.