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Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das Gremium der Wohnungseigentümer, das über Wirtschaftsplan, Abrechnung und Instandhaltung beschließt.

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier beschließen die Eigentümer über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltung und die Bestellung der Verwaltung. Die Einladung muss fristgerecht und mit Tagesordnung erfolgen.

Wer Eigentum erwirbt, sollte die Protokolle der letzten Versammlungen lesen, um laufende Themen zu erkennen. Stimmrechte richten sich nach den Miteigentumsanteilen oder der Gemeinschaftsordnung. Wer nicht teilnehmen kann, kann sich vertreten lassen, was in der Regel schriftlich zu erklären ist. Protokolle sind öffentlich zugänglich für Eigentümer, und Anfechtungsfristen für Beschlüsse sind kurz, weshalb rechtzeitige Prüfung wichtig ist. Wer an einer Versammlung nicht teilnehmen kann, sollte sich rechtzeitig Gedanken über eine Stimmrechtsvollmacht machen.

Verwandte Begriffe

  • HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.
  • WirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan ist die Vorausschau der Eigentümergemeinschaft auf Einnahmen und Ausgaben, auf deren Grundlage das Hausgeld berechnet wird.
  • HausverwaltungDie Hausverwaltung führt im Auftrag der Eigentümer die laufenden Geschäfte eines Gebäudes, etwa Abrechnung, Instandhaltung und Versammlungen.