Inhalt überspringen zu
Wohnungsfieber
Menü

Erklärt

Wohnrecht

Ein Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.

Ein Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Es kann lebenslang oder befristet bestehen und wird häufig bei Schenkungen oder Übergaben vereinbart. Auch das Dauerwohnrecht gehört in diesen Zusammenhang.

Wer ein Wohnrecht hat, sollte es im Grundbuch prüfen lassen, damit es bei einem Verkauf erhalten bleibt. Für Käufer ist ein bestehendes Wohnrecht eine Belastung, die den Wert und die Nutzung beeinflusst. Die genaue Ausgestaltung regelt die notarielle Urkunde. Das Wohnrecht kann mit Pflichten wie Instandhaltung verbunden sein, die vertraglich geregelt werden sollten.

Verwandte Begriffe

  • GenossenschaftswohnungEine Genossenschaftswohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei der Mieter in der Regel auch Mitglied mit Geschäftsanteil sind.
  • GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
  • ErbbaurechtDas Erbbaurecht erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu besitzen, gegen laufende Zahlungen an den Grundstückseigentümer.