Erklärt
Auflassung
Die Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.
Die Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundstück oder einer Wohnung übergehen soll. Sie wird vor dem Notar erklärt und ist Teil des Kaufvertrags oder steht in einer eigenen Urkunde. Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.
Für Käufer ist die Auflassung der Moment, in dem der Kaufpreis üblicherweise erst fällig wird, meist nachdem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist. So ist der Anspruch auf das Eigentum gesichert. Ohne diese Schritte bleibt der Verkäufer rechtlich Eigentümer, auch wenn Geld bereits geflossen ist.
Verwandte Begriffe
- AuflassungsvormerkungDie Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf das Eigentum sichert, bis der Eigentumswechsel vollzogen ist.
- NotarDer Notar beurkundet Immobilienkaufverträge, ist dafür gesetzlich vorgeschrieben und beantragt die Eintragung im Grundbuch.
- GrundbuchDas Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.