Erklärt
Notar
Der Notar beurkundet Immobilienkaufverträge, ist dafür gesetzlich vorgeschrieben und beantragt die Eintragung im Grundbuch.
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der Rechtsgeschäfte beurkundet. Bei Immobilienkäufen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, ohne sie ist der Kaufvertrag unwirksam. Der Notar prüft den Vertrag, klärt beide Seiten auf und reicht die Anträge beim Grundbuchamt ein.
Die Notarkosten gehören zu den Kaufnebenkosten und richten sich nach einer gesetzlichen Gebührenordnung. Käufer sollten den Entwurf des Vertrags mindestens einige Tage vor dem Termin erhalten, um Fragen zu klären. Der Notar vertritt dabei keine der beiden Parteien einseitig, auch wenn er den Vertrag vorbereitet. Wer zu einem Notartermin erscheint, sollte Ausweis, Kaufvertragsentwurf und Finanzierungszusage mitbringen, um den Termin reibungslos zu gestalten.
Verwandte Begriffe
- AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.
- KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind alle Zusatzkosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis, vor allem Steuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision.
- GrundbuchamtDas Grundbuchamt ist die Behörde, die das Grundbuch führt und Eintragungen vornimmt, meist bei den Amtsgerichten angesiedelt.