Erklärt
Grundbuch
Das Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentümer, Lasten und Rechte an einem Grundstück oder einer Wohnung eingetragen sind.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das für jedes Grundstück angelegt wird. Es zeigt, wer Eigentümer ist, welche Belastungen wie Grundschulden bestehen und welche Rechte Dritter eingetragen sind. Die Führung obliegt dem Grundbuchamt, das bei den Amtsgerichten angesiedelt ist.
Wer eine Immobilie kaufen will, sollte vor dem Vertragsabschluss einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern. Dort zeigt sich, ob der Verkäufer tatsächlich berechtigt ist und welche Lasten gelöscht werden müssen. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, etwa als Kaufinteressent mit einem notariellen Vertragsentwurf. Auch die Eintragungen in den Abteilungen des Grundbuchs sollten gemeinsam mit dem Notar durchgesehen werden, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.
Verwandte Begriffe
- GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift der Eintragungen zu einem Grundstück oder einer Wohnung und zeigt Eigentümer und Belastungen.
- GrundbuchamtDas Grundbuchamt ist die Behörde, die das Grundbuch führt und Eintragungen vornimmt, meist bei den Amtsgerichten angesiedelt.
- AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.