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Wohnungsfieber
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Erklärt

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung zusammen mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes.

Wohnungseigentum bedeutet, dass man eine bestimmte Wohnung als Eigentum besitzt und zugleich einen Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück und Gebäude hält. Die Wohnung selbst gehört dem Eigentümer allein, während Dach, Fassade und Treppenhaus allen Eigentümern gemeinsam gehören. Die Grundlage bildet die Teilungserklärung.

Im Alltag bedeutet Wohnungseigentum, dass man sich an Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft beteiligt und Hausgeld zahlt. Wer vermieten will, braucht die Zustimmung nach der Gemeinschaftsordnung nicht immer, sollte sie aber prüfen. Der Vorteil liegt in der eigenen Wertentwicklung, das Risiko in der Abhängigkeit von der Gemeinschaft. Wer nicht selbst einzieht, sollte außerdem die Vermietungsregeln der Gemeinschaftsordnung kennen, bevor er eine Kaufentscheidung trifft.

Verwandte Begriffe

  • TeilungserklärungDie Teilungserklärung begründet Wohnungseigentum und legt fest, welche Teile einer Immobilie Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.
  • SondereigentumSondereigentum sind die Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Eigentümer alleine gehören, vor allem die Räume der Wohnung.
  • HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.