Erklärt
Zweckentfremdung
Zweckentfremdung ist die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke, etwa als Ferienwohnung, die in manchen Städten genehmigungspflichtig ist.
Zweckentfremdung bedeutet, dass Wohnraum nicht zum Wohnen genutzt wird, sondern etwa als Ferienwohnung, Büro oder Praxis. In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das genehmigungspflichtig oder ganz untersagt. Die Regeln legt die jeweilige Gemeinde mit eigenen Satzungen fest.
Für Mieter ist das Thema relevant, wenn der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis gewerblich nutzt oder Untervermietung über Plattformen zulässt. Vor Abschluss eines Vertrags kann man nachfragen, ob die Nutzung zulässig ist. Verstöße können für Vermieter ernsthafte Folgen haben. Mieter sollten bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer Nutzung den Vermieter oder die Gemeinde schriftlich fragen und die Antwort aufbewahren.
Verwandte Begriffe
- UntermieteBei der Untermiete überlässt der Mieter die Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten, was in der Regel die Zustimmung des Vermieters braucht.
- MietpreisbremseDie Mietpreisbremse begrenzt in angespannten Wohnungsmärkten die Miete bei Neuvermietungen auf einen Richtwert oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete.
- VergleichsmieteDie ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde üblicherweise verlangt wird.