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Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein Anteil des Hausgelds, der für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum angespart wird.

Die Instandhaltungsrücklage ist ein Teil des Hausgelds, der für künftige Reparaturen und Erneuerungen am Gemeinschaftseigentum zurückgelegt wird. Sie soll große Ausgaben wie eine neue Dachabdichtung abfedern, ohne Sonderumlagen zu erfordern. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung festgelegt.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist der Stand der Rücklage ein wichtiges Kriterium. Eine niedrige Rücklage kann auf anstehende Kosten hinweisen, die der Käufer später mitträgt. Ein Blick in den Jahresabschluss und die Protokolle zeigt, wie planvoll die Gemeinschaft mit der Rücklage umgeht. Die Rücklage ist Vermögen der Gemeinschaft und wird bei einem Verkauf nicht an den ausscheidenden Eigentümer ausgezahlt.

Verwandte Begriffe

  • HausgeldDas Hausgeld ist der monatliche Beitrag der Wohnungseigentümer zur Deckung der laufenden Kosten einer Eigentümergemeinschaft.
  • SonderumlageEine Sonderumlage ist eine außerplanmäßige Zahlung der Eigentümer, wenn unerwartete Kosten nicht aus der Rücklage gedeckt werden können.
  • WirtschaftsplanDer Wirtschaftsplan ist die Vorausschau der Eigentümergemeinschaft auf Einnahmen und Ausgaben, auf deren Grundlage das Hausgeld berechnet wird.