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Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie, deren Satz jedes Bundesland selbst festlegt.

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer bebauten Immobilie an. Ihre Höhe bestimmt jedes Bundesland über ein eigenes Landesgesetz. Für 2026 liegen die Sätze zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein.

Im Kaufpreis ist die Steuer nicht enthalten, sie kommt als Kaufnebenkosten hinzu. Wer in einem Bundesland mit höherem Satz kauft, muss entsprechend mehr Eigenkapital einplanen. Die Steuer wird nach dem Notarvertrag vom Finanzamt festgesetzt und ist vor der Eigentumsübertragung fällig. Die Steuer bemisst sich am Kaufpreis oder an einem festgesetzten Wert, weshalb die Angaben im Vertrag genau geprüft werden sollten.

Verwandte Begriffe

  • KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind alle Zusatzkosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis, vor allem Steuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision.
  • NotarDer Notar beurkundet Immobilienkaufverträge, ist dafür gesetzlich vorgeschrieben und beantragt die Eintragung im Grundbuch.
  • AuflassungDie Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll.