Erklärt
Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Haushalte mit geringem Einkommen, eine geförderte Sozialwohnung zu mieten.
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, die festlegt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllt. Maßgeblich sind das Einkommen und die Haushaltsgröße. Ohne diesen Schein darf eine Sozialwohnung in der Regel nicht bezogen werden.
Wer sich für eine geförderte Wohnung bewirbt, sollte den Antrag früh stellen, weil die Bearbeitung Zeit braucht. Die genauen Einkommensgrenzen stehen in den Landesregelungen und ändern sich. Auskunft gibt die Wohnungsbehörde der Gemeinde, die den Schein ausstellt. Der Schein gilt nur für eine bestimmte Zeit und für eine festgelegte Gruppe von Wohnungen, deshalb ist das Ablaufdatum wichtig.
Verwandte Begriffe
- SozialwohnungEine Sozialwohnung ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, deren Miete und Belegung für eine bestimmte Zeit gebunden sind.
- WohngeldWohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, beantragt bei der zuständigen Wohngeldstelle.
- GenossenschaftswohnungEine Genossenschaftswohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei der Mieter in der Regel auch Mitglied mit Geschäftsanteil sind.