Erklärt
Eigenbedarf
Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters, eine vermietete Wohnung für sich oder nahe Angehörige selbst zu nutzen.
Eigenbedarf ist der Grund, mit dem ein Vermieter ein Mietverhältnis kündigen kann, wenn er die Wohnung für sich, seine Familie oder einen Haushaltsangehörigen selbst benötigt. Der Bedarf muss ernsthaft sein, und der Vermieter muss ihn im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründen. Eine bloße Vermutung reicht nicht.
Mieter sollten bei einer Eigenbedarfskündigung prüfen, ob die Begründung schlüssig ist und ob eine Härte vorliegt, etwa bei Krankheit oder schulpflichtigen Kindern. Oft ist es sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen und die Kündigungsfrist genau zu notieren. Vor Gericht entscheidet die konkrete Begründung. Der Vermieter muss den Bedarf zum Zeitpunkt der Kündigung bereits haben, eine spätere Absicht allein genügt nicht.
Verwandte Begriffe
- KündigungDie Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden, und braucht für den Vermieter einen gesetzlichen Grund.
- KündigungsfristMieter müssen spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
- BefristungEine Befristung legt im Mietvertrag ein festes Enddatum fest, wobei die Gründe dafür in bestimmten Fällen gesetzlich vorgegeben sind.