Erklärt
Sondereigentum
Sondereigentum sind die Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Eigentümer alleine gehören, vor allem die Räume der Wohnung.
Sondereigentum sind die Teile eines Gebäudes, die einem einzelnen Wohnungseigentümer allein gehören. Dazu zählen in der Regel die Innenräume der Wohnung, nichttragende Wände innerhalb der Wohnung und oft Einbauten. Welche Teile genau dazugehören, legt die Teilungserklärung fest.
Für Eigentümer bedeutet das, dass sie über ihr Sondereigentum im Rahmen des Gesetzes frei verfügen können, etwa beim Umbau der Küche. Allerdings dürfen sie dabei weder tragende Bauteile verändern noch die Gemeinschaft beeinträchtigen. Wer renoviert, sollte deshalb vorab prüfen, ob eine Zustimmung nötig ist. Gerade bei Balkonen, Loggien und Kellerräumen ist die genaue Zuordnung in der Teilungserklärung entscheidend für Pflichten und Nutzung.
Verwandte Begriffe
- GemeinschaftseigentumGemeinschaftseigentum sind Gebäudeteile wie Dach, Fassade, tragende Wände und Treppenhaus, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören.
- WohnungseigentumWohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung zusammen mit einem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes.
- TeilungserklärungDie Teilungserklärung begründet Wohnungseigentum und legt fest, welche Teile einer Immobilie Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.