Erklärt
Kündigung
Die Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden, und braucht für den Vermieter einen gesetzlichen Grund.
Eine Kündigung ist die einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei ein Mietverhältnis beenden will. Der Mieter kann in der Regel ohne Begründung kündigen, muss aber die gesetzliche Frist einhalten. Der Vermieter braucht dagegen ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters.
Für beide Seiten gilt die Schriftform. Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung dem anderen Teil zugeht und ein Nachweis vorliegt, etwa durch Einwurf-Einschreiben. Wer eine Kündigung erhält, sollte prüfen, ob sie formell korrekt und begründet ist, bevor er reagiert. Im Zweifel sollte man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden und sich den Versand dokumentieren lassen.
Verwandte Begriffe
- KündigungsfristMieter müssen spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
- EigenbedarfEigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters, eine vermietete Wohnung für sich oder nahe Angehörige selbst zu nutzen.
- BefristungEine Befristung legt im Mietvertrag ein festes Enddatum fest, wobei die Gründe dafür in bestimmten Fällen gesetzlich vorgegeben sind.