Inhalt überspringen zu
Wohnungsfieber
Menü

Erklärt

Befristung

Eine Befristung legt im Mietvertrag ein festes Enddatum fest, wobei die Gründe dafür in bestimmten Fällen gesetzlich vorgegeben sind.

Eine Befristung ist ein Mietvertrag, der mit einem festgelegten Enddatum abgeschlossen wird und ohne Kündigung endet. Für Wohnraum ist sie nur in bestimmten Fällen zulässig, etwa wenn der Vermieter die Wohnung nach Ende für Eigenbedarf braucht. Ohne einen solchen Grund gilt der Vertrag als unbefristet.

Wer einen befristeten Vertrag unterschreibt, sollte den Befristungsgrund im Vertrag genau prüfen. Fehlt er oder ist er unzureichend, kann die Befristung unwirksam sein. Gerade bei Umzügen mit Terminplanung ist das Ende des Mietverhältnisses deshalb im Einzelfall zu klären. Eine unwirksame Befristung führt dazu, dass der Vertrag unbefristet weiterläuft, was für den Vermieter ein erhebliches Risiko bedeutet.

Verwandte Begriffe

  • MietvertragDer Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter über Wohnung, Miete, Nebenkosten, Kaution und Kündigung.
  • KündigungDie Kündigung ist die einseitige Erklärung, ein Mietverhältnis zu beenden, und braucht für den Vermieter einen gesetzlichen Grund.
  • EigenbedarfEigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse des Vermieters, eine vermietete Wohnung für sich oder nahe Angehörige selbst zu nutzen.