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Genossenschaftswohnung

Eine Genossenschaftswohnung wird von einer Wohnungsgenossenschaft vermietet, bei der Mieter in der Regel auch Mitglied mit Geschäftsanteil sind.

Eine Genossenschaftswohnung gehört einer Wohnungsgenossenschaft, deren Mitglieder gemeinsam wirtschaften. Wer eine Wohnung mietet, wird meist Mitglied und zahlt einen Geschäftsanteil ein, der beim Auszug zurückgezahlt wird. Die Mitgliedschaft gibt zudem Mitspracherechte in der Vertreterversammlung.

Genossenschaften setzen oft auf langfristige Mietverhältnisse und moderate Mieterhöhungen. Für Interessenten lohnt sich der Blick in die Satzung und den Geschäftsbericht, um die Stabilität zu prüfen. Der Eintritt kann eine Wartezeit haben, deshalb sollte man sich frühzeitig vormerken lassen. Beim Auszug wird der Geschäftsanteil üblicherweise zurückgezahlt, wobei die Satzung die genauen Bedingungen festlegt. Wer eine Genossenschaftswohnung wieder verlässt, sollte den Austritt und die Rückzahlung des Anteils früh im Kalender festhalten.

Verwandte Begriffe

  • SozialwohnungEine Sozialwohnung ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnung, deren Miete und Belegung für eine bestimmte Zeit gebunden sind.
  • WohnrechtEin Wohnrecht berechtigt eine Person, eine Immobilie dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein.
  • EigenkapitalEigenkapital sind die eigenen Mittel eines Käufers, die er in den Immobilienerwerb einbringt und die die Kreditsumme verringern.