Kündigung & Auszug
Wohnung kündigen: Inhalt, Form und Zustellung
Das Kündigungsschreiben braucht Schriftform, klare Angaben und einen sicheren Zustellweg. Hier steht, was hineingehört und wie es rechtzeitig beim Vermieter ankommt.
Aktualisiert am · Redaktion Wohnungsfieber

Kurzantwort: Eine Wohnungskündigung braucht die Schriftform, also ein unterschriebenes Papier (§ 568 BGB). Es nennt Mieter, Wohnung, Kündigung und gewünschtes Mietende und muss rechtzeitig beim Vermieter ankommen: spätestens am dritten Werktag eines Monats für das Ende zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Eine Begründung ist als Mieter nicht nötig.
Was ein Kündigungsschreiben leisten muss
Das Schreiben hat eine einzige Aufgabe: Es muss eindeutig sagen, dass Sie das Mietverhältnis beenden wollen, und es muss dem richtigen Empfänger nachweisbar zugehen. Alles Weitere ist Beiwerk. Je schlanker der Text, desto geringer das Risiko, dass sich ein Missverständnis einschleicht.
Wichtig ist die Reihenfolge der Gedanken: erst die klare Aussage, dann die Angaben zur Wohnung, zuletzt Wünsche zur Übergabe. Wer Absätze mit Beschwerden oder Vorwürfen füllt, verwässert die Erklärung und bietet Angriffsfläche.
Pflichtangaben im Überblick
| Bestandteil | Warum er gehört hinein |
|---|---|
| Name und Anschrift aller Mieter | Zeigt, wer kündigt, und passt zum Mietvertrag |
| Name und Anschrift des Vermieters oder der Verwaltung | Der Empfänger muss eindeutig sein |
| Anschrift der gekündigten Wohnung | Verhindert Verwechslungen bei mehreren Objekten |
| Eindeutige Kündigungserklärung | Der Wille zur Beendigung muss klar sein |
| Gewünschtes Mietende | Hilft bei der Planung der Übergabe |
| Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift | Schriftform nach § 568 BGB |
Fehlt eines dieser Elemente, ist nicht automatisch alles unwirksam, aber unnötige Unklarheit kostet Zeit und Nerven. Eine Vorlage mit diesen Bausteinen deckt alles ab.
Muster zum Nachbauen
Ein Aufbau, der sich bewährt hat, sieht so aus:
- Absenderblock mit allen Mieternamen und der aktuellen Anschrift.
- Empfängerblock mit Vermieter oder Hausverwaltung.
- Betreffzeile: Kündigung des Mietverhältnisses, Wohnung mit Anschrift und Lage im Haus.
- Satz zur Kündigung: Hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung fristgemäß zum nächstmöglichen Termin.
- Bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs und des Beendigungsdatums.
- Vorschlag, einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren.
- Ort, Datum und Unterschrift aller Mieter.
Die Formel „zum nächstmöglichen Termin“ hat einen Vorteil: Falls Sie sich verrechnet haben, greift automatisch das richtige Datum. Den Termin selbst berechnen Sie vorab mit dem Kündigungsfrist-Rechner.
Muss die Kündigung begründet werden?
Als Mieter müssen Sie nicht erklären, warum Sie ausziehen. Ein neuer Job, ein Umzug in eine andere Stadt oder einfach der Wunsch nach einer anderen Wohnung gehen den Vermieter nichts an. Je weniger Sie schreiben, desto besser: Ein Satz zur Kündigung genügt.
Anders als bei einer Vermieterkündigung gibt es für Mieter keine besonderen inhaltlichen Hürden. Wer trotzdem etwas begründen möchte, etwa den Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes, kann das freiwillig tun, schuldet es aber nicht.
Zustellung: Wege zum Vermieter im Vergleich
Das Schreiben ist nur dann wirksam, wenn es auch ankommt. Deshalb zählt die Wahl des Zustellwegs mehr als die Schönheit der Formulierung. Je nach Situation kommen mehrere Wege infrage:
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung | Sofortiger Nachweis, kein Postweg | Vermieter muss anwesend sein und quittieren |
| Einwurf durch einen Boten mit Zeugen | Datum und Einwurf lassen sich bezeugen | Der Bote sollte das Schreiben vorher gelesen haben |
| Einschreiben | Der Versand ist belegt | Abholfristen können den Zugang verzögern |
| Einfache Post | Bequem und günstig | Kein Nachweis über den Zugang |
Der sicherste Weg ist die persönliche Übergabe mit gegengezeichneter Kopie. Wo das nicht geht, ist ein Bote mit Zeugen eine gute Alternative: Er liest das Schreiben, steckt es in den Briefkasten und notiert Datum und Uhrzeit.
Rechtzeitig ankommen: der Stichtag im Blick
Die Kündigung muss am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit das Mietende zum Ablauf des übernächsten Monats greift. Alles, was später ankommt, verschiebt das Ende um einen Monat. Planen Sie darum so, dass das Schreiben mehrere Tage vor dem Stichtag zugestellt ist.
Warum der Zugang entscheidend ist und wie Sie das Mietende exakt berechnen, erklärt der Beitrag Kündigungsfrist für die Wohnung: so berechnen Mieter das Mietende richtig.
Mehrere Mieter, Mietvertrag mit Untermieter, Besonderheiten
Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, sollte das Schreiben von allen unterschrieben sein. Das ist der sicherste Weg, damit der Vermieter keine Zweifel an der Wirksamkeit hat. Fehlt eine Unterschrift, verzögert sich die Beendigung im ungünstigen Fall.
Bei besonderen Konstellationen wie einem Zeitmietvertrag, einer Wohnung mit Sozialbindung oder einem Mietvertrag mit abweichenden Klauseln lohnt eine Rückfrage beim Mieterverein. Wer nach einem Wohnberechtigungsschein eingezogen ist, findet Grundlagen im Beitrag Wohnberechtigungsschein: wer ihn bekommt und wie der Antrag läuft.
Nach dem Versand: Bestätigung und Übergabe
Bitten Sie den Vermieter ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung. Meist kommt sie innerhalb weniger Tage und nennt das Mietende. Liegt die Bestätigung vor, haben Sie Planungssicherheit und einen Beleg, falls später über das Datum gestritten wird.
Zugleich beginnt die Vorbereitung auf den Auszug. Zum Mietende gehört ein Übergabetermin mit Protokoll. Was darin festgehalten werden sollte, steht im Ratgeber Übergabeprotokoll Wohnung: was beim Ein- und Auszug hineingehört.
Ein ausformulierter Beispieltext
Wer lieber einen fertigen Wortlaut möchte, kann den folgenden Text übernehmen und die eckigen Angaben ersetzen:
Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses, [Straße, Hausnummer, Lage der Wohnung]. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündigen wir das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie uns den Eingang dieses Schreibens und das Beendigungsdatum schriftlich. Für die Wohnungsübergabe schlagen wir einen Termin in der letzten Woche des Mietverhältnisses vor und bitten um Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen, [Ort, Datum, Unterschriften aller Mieter].
Der Text ist bewusst kurz. Er enthält keine Begründung, keine Forderungen und keine Vorwürfe. Genau das macht ihn robust: Es gibt wenig, was sich missverstehen oder anfechten ließe.
Zustellnachweis aufbewahren
Bewahren Sie alles auf, was den Zugang belegt: die gegengezeichnete Kopie, den Einlieferungsbeleg, den Zeugenvermerk oder die Bestätigung des Vermieters. Legen Sie die Unterlagen zusammen mit dem Mietvertrag ab und fotografieren Sie sie zusätzlich. Erst wenn die Wohnung übergeben und die Kaution abgerechnet ist, können Sie die Ablage getrost lockern.
Zur Kaution und ihrer Rückzahlung nach dem Auszug lesen Sie den Beitrag Mietkaution: Höhe, Zahlung in Raten und Rückzahlung nach dem Auszug.
Früher raus: Nachmieter als Option
Gelegentlich passt die gesetzliche Frist nicht zum Umzugsplan. Dann taucht die Frage auf, ob ein Nachmieter den Auszug vorziehen kann. Das ist keine Automatik: Der Vermieter entscheidet am Ende mit, und die Rechtslage hängt vom Einzelfall ab. Ob sich der Aufwand lohnt, zeigt der Ratgeber Nachmieter suchen: wann es den Auszug beschleunigt und wann nicht.
Wer diesen Weg gehen will, schreibt den Wunsch am besten in einem eigenen Schreiben und nicht in die Kündigung selbst. So bleibt die Kündigung klar, und die zusätzliche Bitte kann der Vermieter getrennt beantworten.
Die Checkliste vor dem Absenden
- Sind alle Mieter aus dem Vertrag genannt und haben unterschrieben?
- Stimmt die Anschrift der Wohnung und die des Empfängers?
- Steht die Kündigung unmissverständlich im Text?
- Liegt der Zugang ausreichend vor dem Stichtag?
- Ist die Kopie gesichert und der Zustellweg dokumentiert?
Wenn Sie diese fünf Fragen mit Ja beantworten, ist das Schreiben startklar. Dann bleibt nur noch das Warten auf die Bestätigung und die Vorbereitung des Auszugs.
Typische Fehler im Kündigungsschreiben
- Nur per Mail oder Messenger gekündigt, obwohl Schriftform nötig ist.
- Unterschrift vergessen oder nur ein Mieter hat unterschrieben.
- Keine Kopie behalten und keinen Zustellnachweis gesichert.
- Falsche Anschrift des Vermieters, etwa die alte Adresse der Verwaltung.
- Stichtag knapp getroffen und auf den Postweg vertraut.
- Das Schreiben mit Forderungen oder Streit überladen.
Mit einer schlanken Vorlage, einem sicheren Zustellweg und einem Puffer vor dem Stichtag sind die meisten dieser Fehler vermeidbar. Haben Sie das Schreiben abgeschickt, legen Sie Kopie und Nachweis sicher ab und behalten Sie das Mietende im Kalender.
Kündigung und neue Wohnung abstimmen
Verschicken Sie die Kündigung erst, wenn der neue Mietvertrag sicher ist. Wer zu früh kündigt und dann keine Wohnung findet, steht ohne Dach da. Wer zu spät kündigt, zahlt womöglich zwei Mieten. Ein Zeitplan mit Puffer auf beiden Seiten schützt vor beidem.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Bleibt die Bestätigung aus, ist das noch kein Grund zur Sorge. Haken Sie nach einigen Tagen freundlich nach und verweisen Sie auf Ihr Schreiben samt Zustellnachweis. Mit einem belegten Zugang sind Sie auf der sicheren Seite, selbst wenn der Vermieter schweigt.
Wer vor dem Auszug noch weitere Fragen zu Ablauf und Rechten hat, findet Unterstützung bei einem Mieterverein oder in einer Rechtsberatung.
FAQ
Muss ich meine Wohnungskündigung begründen?
Als Mieter nicht. Es genügt die klare Erklärung, dass Sie das Mietverhältnis kündigen, mit Ihrer Unterschrift.
Reicht eine Kündigung per Mail oder Messenger?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB), also als unterschriebenes Schreiben auf Papier.
Wie stelle ich die Kündigung sicher zu?
Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Einwurf durch einen Boten mit Zeugen. Behalten Sie eine Kopie und den Nachweis.
Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?
Spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats, damit das Mietende zum Ablauf des übernächsten Monats greift (§ 573c Abs. 1 BGB).