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Genossenschaftswohnung: Anteile, Warteliste, Mitgliedschaft
Genossenschaftswohnungen gelten als sicher und oft fair bepreist, doch der Zugang läuft anders als bei normalen Mietwohnungen. Hier steht, wie Anteile, Wartelisten und Mitgliedschaft zusammenspielen.
Aktualisiert am · Redaktion Wohnungsfieber

Kurzantwort: Wer eine Genossenschaftswohnung mieten will, wird zuerst Mitglied und zeichnet Genossenschaftsanteile. Danach kommst du meist auf eine Warteliste. Die Anteile sind keine Gebühr, sondern ein Kapitaleinsatz, den du beim Austritt in der Regel zurückerhältst. Die genauen Beträge legt jede Genossenschaft in ihrer Satzung fest.
Wie eine Wohnungsgenossenschaft funktioniert
Anders als bei einem privaten Vermieter gibt es keinen einzelnen Eigentümer, der über Verkauf oder Kündigung entscheidet. Die Entscheidungen fallen in Gremien, in denen Mitglieder vertreten sind. Das macht Abläufe manchmal langsamer, aber auch berechenbarer.
Eine Wohnungsgenossenschaft gehört ihren Mitgliedern. Wer dort wohnt, ist zugleich Teilhaber. Die Genossenschaft will keine möglichst hohe Rendite für Dritte erzielen, sondern ihre Mitglieder dauerhaft mit Wohnraum versorgen. Daraus ergeben sich Besonderheiten bei Miete, Mitbestimmung und Sicherheit.
Rechtlich bist du Mitglied und Nutzer zugleich. Das Mitglied hat Stimmrecht in der Generalversammlung oder Vertreterversammlung, wählt den Aufsichtsrat mit und kann bei wichtigen Entscheidungen mitreden. Der Wohnraum wird über einen Nutzungsvertrag überlassen, der in der Praxis wie ein Mietvertrag wirkt.
Mitgliedschaft und Anteile
Gerade für junge Haushalte wirkt der Einstieg zunächst hoch, weil du Kapital bindest, das du sonst anderweitig nutzen könntest. Betrachte die Anteile als Einlage, nicht als Ausgabe. Du bekommst sie in der Regel zurück, allerdings erst nach Beendigung der Mitgliedschaft und nach Ablauf einer Kündigungsfrist.
Ohne Mitgliedschaft keine Wohnung. Du stellst einen Antrag, die Genossenschaft nimmt dich auf, und du zeichnest eine bestimmte Zahl von Anteilen. Wie viele es sind und was ein Anteil kostet, ist Sache der jeweiligen Satzung. Die Spanne ist groß, deshalb solltest du dich direkt bei der Genossenschaft informieren.
Pflichtanteile und Wohnungsanteile
Rechne die Gesamtsumme vor der Anmeldung zusammen und prüfe, ob sie in dein Budget passt, ohne dass du Reserven aufbrauchst.
Viele Genossenschaften unterscheiden zwischen einem Eintrittsanteil, den jedes Mitglied zeichnet, und weiteren Anteilen, die an die Größe der Wohnung gekoppelt sind. Je größer die Wohnung, desto mehr Anteile musst du in der Regel halten.
| Bestandteil | Bedeutung |
|---|---|
| Eintrittsanteil | Grundlage der Mitgliedschaft |
| Wohnungsanteile | Zusätzliches Kapital, oft nach Wohnungsgröße gestaffelt |
| Eintrittsgeld | Bei manchen Genossenschaften einmalig, wird nicht erstattet |
| Verzinsung | Gewinnausschüttung nach Beschluss der Mitglieder, nicht garantiert |
Die Anteile sind kein Mietpreis. Sie bleiben dein Kapital in der Genossenschaft. Beim Austritt bekommst du sie in der Regel nach Ablauf einer Frist zurück, abzüglich möglicher Verluste, falls die Genossenschaft welche gemacht hat. Das steht in der Satzung.
Anteile und Kaution: nicht dasselbe
In der Praxis gehen beide Begriffe oft durcheinander. Die Anteile gehören zur Mitgliedschaft und bleiben bestehen, solange du Mitglied bist. Die Kaution gehört zum Wohnverhältnis und wird nach dem Auszug abgerechnet. Das hat Folgen: Wer die Wohnung wechselt, nimmt die Anteile mit, nicht aber eine Kaution.
Anteile ersetzen nicht automatisch eine Kaution. Manche Genossenschaften verlangen zusätzlich eine Sicherheit, andere akzeptieren die Anteile als Sicherheit. Für Wohnraum gilt die gesetzliche Obergrenze der Kaution von drei Monatskaltmieten, zahlbar in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen (§ 551 BGB). Frag also immer, ob zusätzlich zu den Anteilen eine Kaution fällig wird, und rechne beides in dein Budget ein.
Mehr zur Kaution findest du im Ratgeber zur Mietkaution und Rückzahlung.
Die Warteliste: so läuft sie ab
Viele Interessenten unterschätzen, wie wichtig es ist, auf der Liste präsent zu bleiben. Wer mehrfach nicht reagiert oder eine Wohnung ablehnt, rutscht in manchen Genossenschaften nach hinten oder wird gestrichen. Melde Adressänderungen sofort und antworte auf Angebote innerhalb der gesetzten Frist.
Manche Genossenschaften führen mehrere Listen nebeneinander, etwa eine für Mitglieder, eine für Neubauprojekte und eine für Wohnungstausch. Frag, auf welcher Liste du stehst, und ob eine Mitgliedschaft für den Eintrag nötig ist. Bei Neubauprojekten gibt es teils eigene Vorabanmeldungen mit festen Fristen.
Gefragte Wohnungen sind begrenzt, deshalb führen viele Genossenschaften Wartelisten. Du trägst dich ein, oft schon als Mitglied, und wirst kontaktiert, sobald eine passende Wohnung frei wird. Die Wartezeit kann kurz oder sehr lang sein. In Städten mit hohem Bedarf dauert sie oft Jahre.
Wie die Warteliste geführt wird, regelt jede Genossenschaft anders. Manche vergeben nach Dauer der Mitgliedschaft, andere nach Dringlichkeit oder nach Familiengröße. Wieder andere kombinieren mehrere Kriterien. Frag nach den Vergaberegeln, damit du weißt, worauf es ankommt.
- Mitglied werden und Anteile zeichnen
- Auf die Warteliste setzen lassen und Wünsche angeben
- Kontaktdaten aktuell halten, damit Angebote dich erreichen
- Auf Angebote schnell reagieren
- Besichtigung, Zusage und Abschluss des Nutzungsvertrags
Ein Tipp: Trag dich bei mehreren Genossenschaften deiner Stadt ein. Die Mitgliedschaft ist eine Kapitalanlage, kein Kostenfaktor, und erhöht deine Chancen.
Was dich an Genossenschaftswohnungen überzeugen kann
Ob das Modell zu dir passt, hängt von deiner Lebensplanung ab. Wer dauerhaft in einer Stadt bleiben will, profitiert besonders von der Sicherheit. Wer häufig umzieht, bindet Kapital und zahlt eventuell Eintrittsgebühren, ohne langfristig Nutzen zu haben.
Genossenschaften gelten als verlässlich. Weil die Mitglieder zugleich Eigentümer sind, stehen Verkäufe an Investoren und Eigenbedarfskündigungen nicht im Mittelpunkt. Mietsteigerungen sind in vielen Fällen moderater als auf dem freien Markt, auch wenn das keine Garantie ist.
- Hohe Wohnsicherheit durch dauerhaftes Nutzungsrecht
- Mitsprache über Generalversammlung und Aufsichtsrat
- Oft gepflegte Bestände und aktive Hausgemeinschaften
- Zusätzliche Angebote wie Nachbarschaftstreffs oder Gästewohnungen
- Kapitaleinlage, die beim Austritt zurückgezahlt wird
Nachteile liegen vor allem im Zugang: Wartezeiten, Einstiegskapital und teilweise wenig Auswahl bei Lage und Zuschnitt.
Nutzungsvertrag, Kündigung und Auszug
Beim Einzug lohnt sich eine gründliche Übergabe. Mit einem Protokoll hältst du fest, in welchem Zustand die Wohnung ist. Was hineingehört, steht im Ratgeber zum Übergabeprotokoll.
Der Vertrag über die Wohnung ähnelt einem normalen Mietvertrag, trägt aber oft einen anderen Namen, zum Beispiel Dauernutzungsvertrag. Er regelt Nutzungsgebühr, Nebenkosten, Hausordnung und Pflichten. Lies ihn aufmerksam und achte auf Regeln zu Untervermietung, Tierhaltung und Schönheitsreparaturen.
Für die Kündigung des Wohnverhältnisses gilt, dass Mieter nach dem Gesetz spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 573c Abs. 1 BGB), und zwar schriftlich (§ 568 BGB). Wie du die Frist berechnest, zeigt der Beitrag Kündigungsfrist für die Wohnung berechnen. Davon getrennt ist die Kündigung der Mitgliedschaft, die eigenen Fristen folgt und in der Satzung steht.
Wer auszieht, muss nicht automatisch aus der Genossenschaft austreten. Du kannst Mitglied bleiben und später wieder eine Wohnung suchen. Das kann sinnvoll sein, wenn du zeitweise für Beruf oder Studium in eine andere Stadt gehst.
Tauschen und Wechseln innerhalb der Genossenschaft
Auch bei Genossenschaften gilt: Wer Platz freimacht, hilft anderen Mitgliedern. Manche Genossenschaften unterstützen das mit Umzugshilfen oder Prämien. Frag nach, ob es solche Angebote gibt.
Viele Genossenschaften bieten Mitgliedern Wohnungstausch an. Wer mehr Platz braucht, etwa nach der Geburt eines Kindes, oder weniger, weil die Kinder ausgezogen sind, kann sich auf eine interne Liste setzen lassen. Das ist oft einfacher als eine Neubewerbung, und die Miete bleibt im bekannten Rahmen.
Auch Wohnungsanteile lassen sich in diesen Fällen anpassen. Bei einem Wechsel in eine größere Wohnung kann ein Nachzeichnen weiterer Anteile erforderlich sein, bei einer kleineren Wohnung werden Anteile gegebenenfalls zurückgezahlt. Frag bei der Verwaltung, wie das konkret abläuft.
Genossenschaft, Eigentum oder freier Markt?
Wer sich zwischen den Wegen entscheidet, sollte sie nach Sicherheit, Kosten und Flexibilität vergleichen. Eine Genossenschaftswohnung bietet Wohnsicherheit ohne Kaufpreis. Eine Eigentumswohnung bedeutet Kapitalbindung und Nebenkosten beim Erwerb, die im Ratgeber Wohnung kaufen: Ablauf, Kaufnebenkosten und Prüfungen beschrieben sind. Der freie Mietmarkt bietet mehr Auswahl, aber weniger Planungssicherheit.
Für viele Haushalte ist die Mischung sinnvoll: Mitgliedschaft in einer Genossenschaft als langfristiger Plan, während du zwischenzeitlich frei mietest. So sammelst du Wartezeit, ohne sofort einziehen zu müssen.
Checkliste vor der Bewerbung
Bevor du dich einträgst, lohnt ein Blick auf die Geschäftsberichte der Genossenschaft. Dort steht, wie solide sie wirtschaftet, wie viele Wohnungen sie besitzt und ob Neubauten geplant sind. Das hilft einzuschätzen, wie realistisch deine Chancen sind.
- Satzung und Preisliste der Genossenschaft lesen
- Höhe von Eintrittsanteil und Wohnungsanteilen klären
- Vergaberegeln der Warteliste erfragen
- Prüfen, ob eine zusätzliche Kaution fällig wird
- Unterlagen bereithalten, wie bei einer normalen Bewerbung
- Mehrere Genossenschaften in der Stadt anschreiben
Welche Unterlagen Vermieter gern sehen, steht im Ratgeber zur Bewerbungsmappe für die Mietwohnung. Ein Überblick über die Städte, in denen es Genossenschaften gibt, steht unter Wohnen in deiner Stadt.
FAQ
Muss ich für eine Genossenschaftswohnung Mitglied werden?
Ja. Ohne Mitgliedschaft gibt es in der Regel keinen Nutzungsvertrag. Du zeichnest Genossenschaftsanteile, die dein Kapital in der Genossenschaft bleiben und beim Austritt in der Regel zurückgezahlt werden.
Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?
Das legt jede Genossenschaft in ihrer Satzung selbst fest. Oft gibt es einen Eintrittsanteil und weitere Anteile, die sich nach der Wohnungsgröße richten. Frag direkt bei der Genossenschaft nach den aktuellen Beträgen.
Wie lange dauert die Warteliste?
Das hängt von Stadt, Genossenschaft und Wohnungsgröße ab. In gefragten Lagen kann es mehrere Jahre dauern. Eintrag bei mehreren Genossenschaften und aktuelle Kontaktdaten erhöhen die Chancen.
Brauche ich zusätzlich zu den Anteilen eine Kaution?
Das ist unterschiedlich. Manche Genossenschaften akzeptieren die Anteile als Sicherheit, andere verlangen zusätzlich eine Kaution. Gesetzlich sind höchstens drei Monatskaltmieten erlaubt (§ 551 BGB).