# Wohnungsfieber > Wohnung mieten und kaufen ## Posts - [Genossenschaftswohnung: Anteile, Warteliste, Mitgliedschaft](https://wohnungsfieber.de/genossenschaftswohnung-anteile-wartelisten-und-mitgliedschaft/): Kurzantwort: Wer eine Genossenschaftswohnung mieten will, wird zuerst Mitglied und zeichnet Genossenschaftsanteile. Danach kommst du meist auf eine Warteliste. - [Erste eigene Wohnung: Kosten, Unterlagen, Ausstattung](https://wohnungsfieber.de/erste-eigene-wohnung-kosten-unterlagen-und-grundausstattung/): Kurzantwort: Für die erste eigene Wohnung brauchst du neben der Miete Geld für Kaution, Umzug und Einrichtung sowie die üblichen Bewerbungsunterlagen. - [Eigentumswohnung kaufen: Teilungserklärung, Hausgeld](https://wohnungsfieber.de/eigentumswohnung-kaufen-teilungserklaerung-hausgeld-und-protokolle-pruefen/): Kurzantwort: Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung solltest du die Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung, den Wirtschaftsplan mit dem Hausgeld, die Jahresabrechnung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen lesen. - [Mietkaution: Höhe, Raten und Rückzahlung nach dem Auszug](https://wohnungsfieber.de/mietkaution-hoehe-zahlung-in-raten-und-rueckzahlung-nach-dem-auszug/): Kurzantwort: Die Mietkaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Mieter dürfen sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten (§ 551 BGB). - [Maisonette-Wohnung: Grundriss, Vorteile, Mietertipps](https://wohnungsfieber.de/maisonette-wohnung-grundriss-vorteile-und-worauf-mieter-achten/): Kurzantwort: Eine Maisonette-Wohnung erstreckt sich über zwei Geschosse, die durch eine innenliegende Treppe verbunden sind. - [Klimaanlage in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?](https://wohnungsfieber.de/klimaanlage-in-der-mietwohnung-welche-geraete-erlaubt-sind-und-was-der-vermieter-mitredet/): Kurzantwort: Ein mobiles Klimagerät dürfen Mieter in der Regel ohne Zustimmung aufstellen, solange nichts am Gebäude verändert wird. - [Wohnung mieten: der Ablauf von der Suche bis zum Mietvertrag](https://wohnungsfieber.de/wohnung-mieten-der-ablauf-von-der-suche-bis-zum-mietvertrag/): Kurzantwort: Wer eine Wohnung mieten will, durchläuft meist sechs Stationen: Suchprofil festlegen, Inserate auswerten, besichtigen, Bewerbungsunterlagen einreichen, den Mietvertrag prüfen und unterschreiben, Kaution zahlen und die Wohnung übernehmen. - [Wohnung kaufen: Ablauf, Nebenkosten und Prüfungen vor Notar](https://wohnungsfieber.de/wohnung-kaufen-ablauf-kaufnebenkosten-und-pruefungen-vor-dem-notar/): Kurzantwort: Eine Wohnung kaufst du in vier Etappen: Finanzierung klären, Objekt samt Unterlagen prüfen, Kaufvertrag beim Notar beurkunden lassen und danach Kaufpreis zahlen und Eigentum im Grundbuch eintragen lassen. - [Bewerbungsmappe Mietwohnung: diese Unterlagen zählen](https://wohnungsfieber.de/bewerbungsmappe-fuer-die-mietwohnung-diese-unterlagen-wollen-vermieter-sehen/): Kurzantwort: Eine Bewerbungsmappe für die Mietwohnung besteht aus einer ausgefüllten Selbstauskunft, Nachweisen über dein Einkommen, einer Bonitätsauskunft und einer Bescheinigung über ordentliche Mietzahlung beim bisherigen Vermieter. - [Wohnung kündigen: Inhalt, Form und Zustellung](https://wohnungsfieber.de/wohnung-kuendigen-inhalt-form-und-zustellung-des-kuendigungsschreibens/): Kurzantwort: Eine Wohnungskündigung braucht die Schriftform, also ein unterschriebenes Papier (§ 568 BGB). - [Übergabeprotokoll Wohnung: Was beim Ein- und Auszug gehört](https://wohnungsfieber.de/uebergabeprotokoll-wohnung-was-beim-ein-und-auszug-hineingehoert/): Kurzantwort: Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die übergebenen Schlüssel fest und wird von Mieter und Vermieter unterschrieben. - [Kündigungsfrist für die Wohnung: Mietende richtig berechnen](https://wohnungsfieber.de/kuendigungsfrist-fuer-die-wohnung-so-berechnen-mieter-das-mietende-richtig/): Kurzantwort: Mieter kündigen mit der gesetzlichen Frist, wenn die schriftliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingeht. ## Pages - [AGB für Einträge](https://wohnungsfieber.de/agb/): Diese Bedingungen gelten für bezahlte Einträge auf wohnungsfieber.de. Anbieter ist die LLG 369 LLC (Angaben im Impressum). [comment]: # (Generated by Hostinger Tools Plugin)